Schulfrucht Programm

Kostenfreies Obst und Gemüse für Sachsens Kinder

Über das EU- Schulprogramm können alle Grund- und Förderschulkinder der Klassenstufen 1-4 durchschnittlich einmal pro Woche kostenlos eine Portion Obst und Gemüse erhalten. Das Programm wird von der Europäischen Gemeinschaft finanziell unterstützt und soll die Wertschätzung für Obst und Gemüse bei Kindern steigern und die Entwicklung eines gesundheitsförderlichen Ernährungsverhaltens unterstützen.

Schulfruchtprogramm

Zielgruppen des EU- Schulprogrammes für Obst und Gemüse sind Kinder in:

Grund- und Förderschulen der Klassenstufen 1 bis 4 (Förderschulen für geistig Behinderte: Grund- und Mittelstufe)

Teilnahmeberechtigt sind alle Kinder, die am ersten Schultag in diesen Einrichtungen für das aktuelle Schuljahr registriert sind bzw. eine Platzzusage haben.

1. Schritt

Die Bewerbung erfolgt über das vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie bereit gestellte Online-Formular. Das Formular für das kommende Schuljahr wird im April auf der Internetseite des Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie freigeschaltet.

Die Auswahl der teilnehmenden Einrichtungen erfolgt entsprechend der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen. Alle ausgewählten Einrichtungen werden Mitte Mai auf der Internetseite des Sächsischen landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie in der Teilnehmerliste veröffentlicht.

Alle Einrichtungen, die bereits im aktuellen Schuljahr am Programm teilnehmen, müssen sich erneut bewerben.

2. Schritt

Ab Mitte Mai erfolgt die eigenständige Prüfung in der Teilnehmerliste (veröffentlicht auf der Internetseite des Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie), ob sie als teilnehmende Einrichtung zugelassen sind.

3. Schritt

Als Grund- und Förderschule können Sie mit uns, einem zugelassenen Schulfruchtlieferanten, einen Liefervertrag abschließen. Basis dafür ist das vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zur Verfügung gestellte Vertragsformular.

4. Schritt

Einrichtungen, die am EU-Schulprogramm teilnehmen, sind verpflichtet, mindestens eine begleitende pädagogische Maßnahme pro Schuljahr (Grund- und Förderschule: pro Klassenstufe/Klasse) durchzuführen. Die Umsetzung der Maßnahme ist in der Einrichtung durch Vermerke, Klassenbucheinträge, Rechnungen o.Ä. zu dokumentieren und gegenüber dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie über dessen Vordruck zu bestätigen.

Wir unterstützen Sie gern bei Planung und Durchführung bei uns auf dem Guidohof.

Hinweis: Der Nachweis für begleitende, pädagogische Maßnahmen für das jeweilige Schuljahr ist bis zum Stichtag beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie einzureichen.

  • Verteilung des kostenlosen Obst und Gemüse
  • Aufbewahrung einer Lieferscheinkopie (wöchentlich)
  • Quittierung und Aufbewahrung eines Sammellieferscheines (monatlich)
  • Pädagogische Begleitung der Lieferung im Rahmen des EU-Schulprogrammes
Das Poster gut sichtbar in der Schule aufhängen.

Wir unterstützen Sie gern bei Planung und Durchführung bei uns auf dem Guidohof. Nähere Info´s dazu finden Sie hier.

Warum der Guidohof als EU- Schulfruchtlieferant?

  • Der Guidohof liefert ausschließlich in Bio-Qualität
  • Wir beliefern bereits erfolgreich ungefähr 5.000 Kinder in ca. 50 Schulen in unserem gesamten Liefergebiet
  • Unterstützung der lokalen Wirtschaft: Wir sind ein lokales Einzelunternehmen und nicht Teil eines Großhandelkonzerns
  • Die Entscheidung für EU-Schulfrucht in Bio-Qualität vom Guidohof schärft nicht zuletzt das Profil der Schule. Sie zeigt Wertschätzung gegenüber regionalen Kreisläufen, Verantwortung gegenüber der Umwelt und Förderung des Erhalts bäuerlicher Strukturen in der Region.